Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Tageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist. Anders als dort können Eltern bei der Kindertagespflege eine
Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?
Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen
anzubieten. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare
Kindergruppe von Vorteil sein.
Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten
Räumlichkeiten stattfinden.
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind zu betreuen. Deshalb sind Tagespflegepersonen verpflichtet, eine Erlaubnis zur Pflege von
Kindern zu beantragen. Sie müssen sich durch ihre Persönlichkeit, genaue Kenntnisse der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen.
Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen sie außerdem kindgerechte Räume zur Verfügung stellen. Alle Tagespflegepersonen, die vom Bezirksamt vermittelt werden,
haben dort ein Führungszeugnis vorgelegt. Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch Beraterinnen und Berater in den Tagespflegebörsen der Bezirke nach einem persönlichen Gespräch
beurteilt.
Kinder, die von Tagesmüttern und -vätern (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, sind bei der Unfallkasse Nord unfallversichert.
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form vereinbaren Sie und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und
die -inhalte.
Sie können auch eine öffentliche Förderung bei der für Sie zuständigen Tagespflegebörse beantragen.
Eine Bewilligung erhalten alle Kinder, wenn der allein erziehende Elternteil oder beide Eltern
und die Kinder deshalb nicht selbst betreuen können. Die Betreuungsdauer wird nach der Zeit bemessen, in der kein Elternteil oder Lebenspartner die Kinder betreuen kann.
Außerdem wird Ihrem Kind auf Antrag eine bis zu 25-stündige Betreuung je Woche bewilligt, wenn es mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist. Das heißt, Sie erhalten in diesem Fall
auch dann eine Bewilligung, wenn Sie nicht berufstätig sind.
Wenn Sie arbeitssuchend und Ihre Kinder noch nicht drei Jahre alt sind, kann eine bis zu 20-stündige Betreuung für eine begrenzte Zeit bewilligt werden. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall von
Ihrer zuständigenTagespflegebörse beraten.
Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten Tagesmütter und –väter für ihre Tätigkeit ein festgelegtes Tagespflegegeld.
Wie bei der Betreuung in Tageseinrichtungen müssen Sie sich auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligen. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vom Einkommen, der Familiengröße und dem Umfang
der Betreuung ab
Der Teilnahmebeitrag wird von den Bezirksämtern berechnet. Dazu sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer
Familie erforderlich.
Nähere Informationen enthält auch die Broschüre "Elternbeiträge für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege".
Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz?
Als Ansprechpartner stehen Ihnen kompetente Fachkräfte in den Tagespflegebörsen Ihres Bezirksamtes zur Verfügung. In deren Räumen können Sie während der Öffnungszeiten anhand der ausgehängten
Angebote nach einer passenden Tagespflegeperson suchen. Die Aushänge enthalten nähere Angaben zur Tagespflegeperson und zu den Räumen, in denen die Betreuung stattfindet. Außerdem wird zu
Qualifikation, Betreuungszeiten, Ernährung, Anzahl der Plätze, Alter der betreuten Kinder und vielem mehr Auskunft gegeben.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Tagespflegebörsen sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen gern bei allen
Fragen.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen wollen?
Wenn Sie eine Tagespflegeperson auswählen, sollten Sie darauf achten, dass sie Freude am Umgang mit Kindern hat und gern Verantwortung übernimmt. Sie sollte an pädagogischen Aufgaben
interessiert und einfühlsam sein sowie ein ausreichendes Wissen über die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder besitzen.
Nachstehend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson für Ihr Kind helfen können:
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