Großtagespflege ist eine Form der familiennahen Kindertagesbetreuung, die vielfältige Vorteile für Tagespflegepersonen, Kinder und Eltern bietet.
Was ist Großtagespflege?
Wenn sich zwei bis vier Tagespflegepersonen zur gemeinsamen Durchführung von Kindertagespflege zusammenschließen, wird dies als Großtagespflege bezeichnet.
In Hamburg gibt es diese Betreuungsform schon länger; auch bundesweit hat sie in den letzten Jahren zugenommen, seitdem durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz neben privaten auch angemietete
Räumlichkeiten für die Kindertagespflege genutzt werden können.
Um eine möglichst qualitätsvolle und professionelle Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen bieten zu können, wurden neue Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für die Großtagespflege in Hamburg entwickelt. Dadurch wird die Großtagespflege für alle Beteiligten noch attraktiver.
Was sind die Vorteile der Großtagespflege?
Die Großtagespflege hat verschiedene Vorteile: Sie bietet wie die Einzeltagespflege eine familiennahe Kinderbetreuung. Die Tagespflegeperson arbeitet dabei mit Kolleginnen oder Kollegen zusammen,
kann sich fachlich austauschen und pädagogisch mit einer größeren Kindergruppe arbeiten.
Die Tageskinder haben ein anregendes und zugleich überschaubares Betreuungsumfeld, in dem sie sowohl ihre Gemeinschaftsfähigkeit als auch ihre Eigenständigkeit gut entwickeln können.
Und die Eltern profitieren von einer verlässlichen, pädagogisch hochwertigen und zugleich kleinräumigen Betreuung für ihre Kinder.
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form vereinbaren Sie und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die -inhalte.
Sie können auch eine öffentliche Förderung bei der für Sie zuständigen Tagespflegebörse beantragen (Antrag: PDF-Datei,125 KB).
Eine Bewilligung erhalten alle Kinder, wenn der allein erziehende Elternteil oder beide Eltern
und die Kinder deshalb nicht selbst betreuen können. Die Betreuungsdauer wird nach der Zeit bemessen, in der kein Elternteil oder Lebenspartner die Kinder betreuen kann.
Außerdem wird Ihrem Kind auf Antrag eine bis zu 25-stündige Betreuung je Woche bewilligt, wenn es mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist. Das heißt, Sie erhalten in diesem Fall auch dann eine Bewilligung, wenn Sie nicht berufstätig sind.
Wenn Sie arbeitssuchend und Ihre Kinder noch nicht drei Jahre alt sind, kann eine bis zu 20-stündige Betreuung für eine begrenzte Zeit bewilligt werden. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall von Ihrer zuständigenTagespflegebörse beraten.
Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten Tagesmütter und –väter für ihre Tätigkeit ein festgelegtes Tagespflegegeld.
Wie bei der Betreuung in Tageseinrichtungen müssen Sie sich auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligen. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vom Einkommen, der Familiengröße und dem Umfang der Betreuung ab:
Der Teilnahmebeitrag wird von den Bezirksämtern berechnet. Dazu sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Familie erforderlich (Vordruck: PDF-Datei, 60 KB).
Nähere Informationen enthält auch die Broschüre "Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege".
Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz?
Als Ansprechpartner stehen Ihnen kompetente Fachkräfte in den Tagespflegebörsen Ihres Bezirksamtes zur Verfügung. In deren Räumen können Sie während der Öffnungszeiten anhand der ausgehängten Angebote nach einer passenden Tagespflegeperson suchen. Die Aushänge enthalten nähere Angaben zur Tagespflegeperson und zu den Räumen, in denen die Betreuung stattfindet. Außerdem wird zu Qualifikation, Betreuungszeiten, Ernährung, Anzahl der Plätze, Alter der betreuten Kinder und vielem mehr Auskunft gegeben.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Tagespflegebörsen sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen gern bei allen Fragen.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen wollen?
Wenn Sie eine Tagespflegeperson auswählen, sollten Sie darauf achten, dass sie Freude am Umgang mit Kindern hat und gern Verantwortung übernimmt. Sie sollte an pädagogischen Aufgaben interessiert und einfühlsam sein sowie ein ausreichendes Wissen über die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder besitzen.
Nachstehend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson für Ihr Kind helfen können:
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